Unfehlbarkeit des Papstes: Das 1. Vatikanische Konzil

Unfehlbarkeit des Papstes: Das 1. Vatikanische Konzil
Unfehlbarkeit des Papstes: Das 1. Vatikanische Konzil
 
Als Papst Pius IX. 1846 sein Amt antrat, sah man in ihm die prophetische Gestalt, die den Anbruch einer neuen Zeit, eine Allianz von Freiheit und Katholizismus, herbeiführen werde. Man hielt ihn für einen Mann, der aufgeschlossen war für die nationale Bewegung Italiens und der endlich die Versöhnung mit dem Liberalismus erreichen könnte; doch der Papst entpuppte sich als das krasse Gegenteil, und die Hoffnungen der liberalen Katholiken zerbrachen in der Revolution von 1848. In der Kirche bekamen mit dem Ende der Phase der politischen Restauration antiliberale und ultramontane Strömungen und Tendenzen Oberwasser, die sich in einem nostalgisch-verklärenden Rückblick auf die Zeit des Absolutismus selbst genügten. Gerade im breiten Kirchenvolk fielen defensive, fortschrittsfeindliche Gedanken auf fruchtbaren Boden und trugen zu einer Geisteshaltung bei, die sich auch auf kirchenamtlicher Ebene niederschlug.
 
Eine erste Auswirkung war 1854 die Dogmatisierung der Unbefleckten Empfängnis Mariens, das heißt ihrer Freiheit von der Erbsünde, die - nach kirchlicher Lehre - nach dem Sündenfall jedem Menschen durch die Zeugung weitergegeben wird. Nun mag man aus heutiger Sicht annehmen, es handele sich um eine eher periphere Lehrmeinung, doch allein schon aufgrund des päpstlichen Vorgehens verlangt dieses Dogma Beachtung: Zum einen erklärte hier ein Papst eine fromme Lehre als glaubensverbindlich, die weder auf die Bibel zurückgeführt, noch in einer langen übereinstimmenden kirchlichen Tradition nachgewiesen werden kann; das war neu. Zum anderen reichte Pius eine positiv beschiedene Meinungsumfrage unter seinen Bischöfen aus, um das Dogma ohne weitergehende Konzilsberatung offiziell zu verkünden. War bisher das allgemeine Konzil das Organ der kirchlichen Wahrheitsfindung gewesen, machte sich hier der Papst allein zur entscheidenden Instanz für Lehrfragen innerhalb der Kirche.
 
Noch deutlicher kam die amtskirchliche Festungsmentalität Roms im »Syllabus« aus dem Jahr 1864 zum Ausdruck. Dieser Katalog von 80 verurteilten Irrtümern verwarf ohne Differenzierung bestimmte philosophische Denkansätze, etwa den Rationalismus oder Pantheismus, ebenso wie ganze Gesellschaftssysteme, beispielsweise den Kommunismus und Sozialismus, oder die biblischen und klerikal-liberalen Gemeinschaften. Auch die Lehr- und Forschungsfreiheit verfiel dem Verdikt. Das Hauptaugenmerk legte der »Syllabus« jedoch auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Einerseits wehrte man sich gegen Übergriffe des Staates, andererseits wurde die Trennung von Kirche und Staat genauso verurteilt. In der Ablehnung der Kult- und Religionsfreiheit hielt man nicht nur am Absolutheitsanspruch und der alleinigen Heilsrelevanz der katholischen Kirche fest, sondern wandte sich sogar explizit gegen die Selbstständigkeit des Protestantismus.
 
So erstaunt es gar nicht, dass dieses Dokument, das den Ortsbischöfen zusammen mit der Enzyklika »Quanta cura« übersandt wurde, als Absage, wenn nicht gar als Kriegserklärung der Kirche an den modernen Staat verstanden wurde. In der Dogmatisierung der Unbefleckten Empfängnis Mariens und der Veröffentlichung des »Syllabus«, die ursprünglich gleichzeitig erfolgen sollten, tat sich das Selbstverständnis einer hierarchischen, auf Papst und Amtsstrukturen fixierten Kirche kund, die überdies von einem verhängnisvollem Miteinander von autokratischer Selbstüberschätzung und irrationalem Glaubensverständnis gekennzeichnet war.
 
Das einschneidendste Ereignis in der Amtszeit Pius IX. stellte allerdings die Einberufung des ersten Vatikanischen Konzils für den 8. Dezember 1869, den Festtag der Unbefleckten Empfängnis Mariens, nach Rom dar. Hier kam es nun zur Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit, für die man bereits seit Längerem den Boden bereitet hatte. So ging dem Konzil im papsttreuen Jesuitenorgan »Civiltà Cattolica« ein Artikel voraus, der die Fixierung der Unfehlbarkeit als Vorhaben des Papstes beschrieb. Bereits zwei Jahre zuvor druckte dasselbe Blatt einen Beitrag, der - so der Kirchenhistoriker Zinnhobler - »von den Gläubigen einen dreifachen Tribut an den heiligen Petrus forderte, den des Geldes (die finanzielle Unterstützung), des Blutes (die Verteidigung des Kirchenstaates) und nun auch noch den des Verstandes (die Unterwerfung unter die päpstliche Unfehlbarkeit).«
 
Als Gegenposition zum Konziliarismus, der die Vollmacht des Konzils über die Rechte des Papstes stellte, war seit dem 15. Jahrhundert die Vorstellung der Unfehlbarkeit immer wieder diskutiert worden. Sie hatte sich aber wegen der nachweislichen konkreten Fehlbarkeit päpstlicher Entscheidungen nie durchsetzen können. Dabei ging es nie um eine generelle Irrtumsfreiheit des Papstes; doch auch in seinen amtlichen Entscheidungen war der Papst offensichtlich fehlbar: Papst Honorius I. etwa vertrat eine häretische Position, wegen der er später sogar von dem Konzil verdammt wurde; gerade dieses Beispiel wurde als Honoriusfrage auf dem Konzil heftig diskutiert. Frühere Unfehlbarkeitsbefürworter scheiterten mit ihrem Vorhaben nicht zuletzt deswegen, weil sich innerhalb der Kirche immer wieder prominente Gegner gefunden hatten. Bereits im 18. Jahrhundert hatte der Trierer Weihbischof Johann Nikolaus Hontheim unter dem Decknamen Justinus Febronius in seinem Werk »Über den Zustand der Kirche und die legitime Macht des Römischen Pontifex« 1763 die Ansicht vertreten, dem Papst komme nur ein »Ehrenprimat« zu, im Grunde genommen verfüge er über die gleichen Befugnisse wie jeder andere Bischof auch.
 
Schließlich nahm im Vorfeld des Konzils der Vorreiter der historischen Theologie Deutschlands im 19. Jahrhunderts, Ignaz von Döllinger, teils öffentlich, teils unter Pseudonymen gegen die Unfehlbarkeit Stellung. Darüber hinaus erschien eine Definition der Unfehlbarkeit auch unter dem Gesichtspunkt des labilen Verhältnisses zwischen Kirche und Staat politisch äußerst unklug. Die nordamerikanischen Bischöfe mochten bei weitem andere Sorgen geplagt haben, fiel die leidige Debatte doch in die Konsolidierungsphase nach dem Bürgerkrieg und die Auseinandersetzungen um die endgültige Abschaffung der Sklaverei. Wegen des Unfehlbarkeitsthemas kam es in Europa zu heftigen Kontroversen, sodass sich die deutschen Bischöfe genötigt sahen, in einem Hirtenbrief die aufgeregten Gemüter zu beruhigen.
 
Scheinbar unbeeindruckt von diesen Vorfällen kamen in Rom mehr als 700 Bischöfe zusammen, fast drei Viertel des Weltepiskopats, zum bis dahin größten Konzil der Christenheit. Gigantisch war auch das Programm, das eine Vorbereitungskommission dem Konzil zur Bearbeitung auferlegte, von dem allerdings nur ein kleiner Bruchteil diskutiert oder gar verabschiedet wurde. In inhaltlich-dogmatischer Hinsicht oblag dem Konzil die Erarbeitung der auf dem Trienter Konzil von 1545 bis 1563 umgangenen Entscheidungen zum Wesen und Selbstverständnis der Kirche; diesbezüglich konnte die Unfehlbarkeitsdefinition allerdings nur eine Teilantwort bleiben. Nach drei Sitzungsperioden verabschiedeten die Bischöfe im April des folgenden Jahres ohne nennenswerten Widerstand die dogmatische Konstitution »Dei filius« (= Sohn Gottes). Hierin richtet sich die Kirche gegen den Rationalismus und Biblizismus und schließt beispielsweise aus der Kirche aus, wer leugnet, dass die Welt zur Ehre Gottes geschaffen wurde, wer nicht zugeben will, dass Gott »mit dem natürlichen Licht der menschlichen Vernunft sicher erkannt werden« kann, wer sagt, die Bibel sei nicht göttlich inspiriert, wer die Unabhängigkeit der menschlichen Vernunft behauptet, wer sich an wissenschaftliche Ergebnisse hält, auch wenn sie der Offenbarung widersprechen, oder wer die biblischen Wunderberichte für mythische Erzählungen hält - die Auswahl der möglichen Delikte und Ausschlussgründe könnte fortgeführt werden.
 
Dominiert wurde das Konzil jedoch von der strittigen Frage der Unfehlbarkeit. Dabei wirkte sich die Tatsache, dass die Kommission, die die Vorschläge inhaltlich zu erarbeiten hatte, sich nur aus Befürwortern der Unfehlbarkeit zusammensetzte, naturgemäß nachteilig für ihre Gegner aus. Als - ähnlich wie schon bei der Diskussion um die Unbefleckte Empfängnis Mariens - das Argument einer fehlenden breiten Überlieferung in der bisherigen Kirchengeschichte eingebracht wurde, soll Pius in Analogie zum absolutistischen Herrscherideal »L'état c'est moi!« (= der Staat bin ich!) die Überzeugung »La tradizione son' io!« (= die Tradition bin ich!) geäußert haben. Nach langen Diskussionen und etlichen Änderungsvorschlägen, die die Rechte der Ortsbischöfe und den Missbrauch der Lehrautorität durch den Papst betrafen, kam es am 18. Juli 1870 zur Schlussabstimmung. Ihr blieben die Minoritätsbischöfe, die Unfehlbarkeitsgegner also, fern, soweit sie nicht sowieso bereits abgereist waren. Gleichzeitig wurde das Konzil wegen des unmittelbar bevorstehenden Krieges zwischen Deutschland und Frankreich auf unbestimmte Zeit vertagt, aber weder wiederaufgenommen noch formell beendet. Die geistesgeschichtliche Bedeutung der Unfehlbarkeitsdefinition, mit der die Kirche das absolutistische Leitungskonzept übernahm - paradoxerweise ging zur gleichen Zeit mit dem Ende des Kirchenstaates die weltliche Macht des Papstes zu Ende - und der Papst allein letztverbindlich für sie sprechen darf, resümiert der Kirchenhistoriker Hans-Walter Krumwiede: »In einer demokratischen, liberalen, die Toleranz als hohes Gut verstehenden Welt hatte der Papst sich durch diese Lehrdefinition zu einer Offenbarungsquelle gemacht, die absolute Autorität beanspruchte. Das Epochale lag nicht in dem extremen Papalismus als solchem, sondern darin, dass die Unfehlbarkeit gegen den modernen Staat und seine Kultur behauptet und innerkirchlich durchgesetzt wurde.«
 
Der Protest derjenigen Bischöfe, die gegen das Dogma gestimmt hatten, verebbte bereits nach einer kurzen Phase der Auflehnung. Doch der innerkirchliche Widerstand unter den katholischen Theologen und gebildeten Laien konstituierte sich unter der Federführung Döllingers auf einer beeindruckenden Protestkundgebung, die noch im August 1870 in Nürnberg stattfand. Eine Unterschriftensammlung mit 18 000 Unterschriften konnte dem bayerischen König übergeben werden, alle Unterzeichner wurden von Rom exkommuniziert. Daraufhin trieben einige Professoren aus Breslau gegen den Einwand Döllingers, doch nicht »Altar gegen Altar« zu stellen, den Aufbau eigener, unabhängiger Gemeindestrukturen voran. Die entstehende Altkatholische Kirchengemeinschaft, zunächst als eine vorübergehende Notgemeinschaft konzipiert, erlebte eine Phase regen Zulaufs. Nach der Bildung eines »Vereins gegen die Unfehlbarkeitsbestrebungen« fand eine Reihe von Kongressen statt, deren erster von mehr als 300 Delegierten insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum, aber auch aus Frankreich, Irland, Brasilien und den Niederlanden besucht wurde. 1873 wurde Hubert Reinkens - einer der Breslauer Professoren - von 77 Priestern und Laien zum ersten Bischof der neuen Kirche gewählt und vom jansenistischen Bischof Heykamp von Deventer geweiht.
 
Die Ansicht, auf dem Konzil habe man durch die Erklärung der Unfehlbarkeit eine neue Kirche geschaffen, wurde offenbar auch von Teilen der Politik geteilt. Die meisten Länder standen dem Dogma reserviert gegenüber, beispielsweise durfte es in Bayern und Sachsen nicht als Kirchengesetz publiziert werden, und Österreich kündigte sogar das erst 1855 abgeschlossene Kirchenkonkordat mit dem Argument, der Vertragspartner sei nicht mehr derselbe. Den Altkatholiken wurden in Preußen, Hessen-Darmstadt und Baden die gleichen Rechte und Privilegien wie der katholischen Kirche eingeräumt; Kirchen und Friedhöfe durften von ihnen mitbenutzt werden. Parallel zur deutschen altkatholischen Bewegung bildete sich in Österreich und der Schweiz die Christkatholische Kirche; sie alle verbanden sich 1889 mit der niederländischen Kirche von Utrecht, die bereits seit 1702 einen Sonderweg eingeschlagen hatte, zur bis heute bestehenden »Utrechter Union«.
 
Inhaltlich betrachten sich die Altkatholiken als Mitglieder der ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends. Neben der Ablehnung der päpstlichen Unfehlbarkeit und des Primats werden auch die Mariendogmen, Heiligen- und Reliquienverehrung sowie die Transsubstantiation verworfen. Organisatorisch besteht die Kirchengemeinschaft aus autonomen, auf Lebenszeit gewählten Ortsbischöfen. Sie verfügt heute über mehr als 400 000 Mitglieder in Europa und Nordamerika. Aufgrund ihres faktischen Charakters als Kirche einer Bildungselite konnte sie jedoch niemals zur Großkirche werden.
 
Dr. Ulrich Rudnick
 
 
Geschichte der katholischen Kirche, herausgegeben von Josef Lenzenweger u. a. Neuausgabe Graz u. a. 1995.
 
Geschichte des Christentums, Band 3: Krumwiede, Hans-Walter: Neuzeit. 17.—20. Jahrhundert. Stuttgart u. a. 21987.
 
Die Geschichte des Christentums. Religion, Politik, Kultur, herausgegeben von Jean-Marie Mayeur u. a. Deutsche Ausgabe herausgegeben von Norbert Brox. Band 11: Liberalismus, Industrialisierung, Expansion Europas (1830—1914). Aus dem Französischen. Freiburg im Breisgau u. a. 1997.
 Grane, Leif: Die Kirche im 19. Jahrhundert. Europäische Perspektiven. Aus dem Dänischen. Göttingen 1987.
 
Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte, herausgegeben von Carl Andresen und Adolf Martin Ritter. Band 3: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Ökumenizität. Studienausgabe Göttingen 21998.
 Maron, Gottfried: Die römisch-katholische Kirche von 1870 bis 1970. Göttingen 1972.
 Moeller, Bernd: Geschichte des Christentums in Grundzügen. Göttingen 61996.
 Mühlenberg, Ekkehard: Epochen der Kirchengeschichte. Heidelberg u. a. 31999

Universal-Lexikon. 2012.

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